Corona-Überbrückungshilfen - Schlussabrechnung - Rückforderungen

Nach mehrfachen Fristverlängerungen müssen die Schlussabrechnungen für die Corona Überbrückungshilfen nunmehr eingereicht sein. Die Prüfungen durch die Bewilligungsstellen (bzw. durch extern beauftragte Unternehmen) laufen. Immer mehr Schlussbescheide ergehen. Dabei ist festzustellen, dass die Bewilligungsbehörden bei der Prüfung der Schlussabrechnungen sehr strenge Maßstäbe ansetzen und einer bürokratischen Verfahrensweise folgen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und der ursprünglichen Bewilligung so nicht absehbar war. In vielen Fällen stellen die Bewilligungsstellen nun noch umfangreiche Nachforderungen bzw. verlangen Unterlagen und Erklärungen. 


Auf viele Unternehmen kommen zum Teil erhebliche Rückforderungen zu, mit denen sie nicht gerechnet haben, da sie auf die gewährten Hilfen vertrauten. Das kann für die betroffenen Unternehmen zu großen finanziellen und wirtschaftlichen Problemen führen. Es ist daher notwendig, die Rückforderungsbescheide einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen und sich ggf. dagegen zur Wehr zu setzen. Ebenso sollten bereits die Nachforderungen zu den Schlussabrechnungen genau betrachtet und geprüft werden.


Wichtig dabei:

  • Lassen Sie die geltend gemachten Rückforderungen rechtlich überprüfen! Nehmen Sie die Rückforderungen und die teilweise sehr knappen Begründungen der Bewilligungsstellen nicht ungeprüft hin! 
  • Lassen Sie die Fristen für mögliche Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) nicht verstreichen! Ansonsten werden die Rückforderungsbescheide bestandskräftig. Sie können später nicht mehr dagegen vorgehen, selbst wenn sie rechtswidrig waren.
  • Nehmen Sie bereits bei Nachforderungen zur Schlussabrechnung rechtliche Beratung in Anspruch! Insbesondere, wenn es um grundsätzliche Fragen der Antragsberechtigung oder finanziell größere Positionen geht. Nach der Rechtsprechung kommt es - auch in einem späteren Klageverfahren – entscheidend darauf an, was bereits im Verwaltungsverfahren vorgetragen wurde!


Oft sind die zugrunde liegenden Sachverhalte rechtlich weitaus komplexer und strittiger, als es Ihnen von der Bewilligungsstelle suggeriert wird.


Häufige Themen sind hier insbesondere:

Nachträgliche Annahme eines Unternehmensverbundes

Bei einer nachträglichen Annahme eines Unternehmensverbundes durch die Bewilligungsstelle drohen Rückforderungen. Der Einzelfall muss deshalb genau geprüft werden.

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Zusammenfassung mehrerer Einzelunternehmen

Für mehrere Unternehmen eines Einzelunternehmers wurde vielfach getrennt Überbrückungshilfe beantragt. Durch nachträgliche Zusammenfassung kommt es auch hier zu Rückforderungen.

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Vorläufigkeit der

Bewilligung

Inwieweit die Bewilligung der Überbrückungshilfe tatsächlich nur vorläufig war, hat erhebliche Auswirkungen darauf, ob Vertrauensschutz den Rückforderungen entgegensteht.

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Nachforderungen zur Schlussabrechnung

Prüfende Dritte und Unternehmen müssen hier besonders sorgfältig vorgehen und substantiiert vortragen. Im späteren gerichtlichen Verfahren kann das entscheidend sein!

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Als Rechtsanwalt für Fördermittelrecht bin ich auf rechtliche Fragen bei den Überbrückungshilfen spezialisiert. Gerne berate und vertrete ich Sie hier umfassend, insbesondere wenn es darum geht, Rückforderungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzutreten. 



* Ich habe mit dem Steuerberaterverband Thüringen einen Rahmenvertrag geschlossen, mit dem sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen von Mitgliedern im Steuerberaterverband Thüringen und deren Mandanten zu vergünstigten Honorarsätzen in Anspruch genommen werden können.